AGB

§ 1 Anwendbarkeit der AGB

a) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Hippo-San Pferdephysiotherapie (genannt TP) und Tierhalter/dessen Verfügungsberechtigten (genannt TH) als Behandlungs-/Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

b) Der Behandlungs-/Dienstleistungsvertrag kommt zustande, wenn der TH das generelle Angebot des TP, die Tierphysiotherapie gegen jedermann auszuüben, annimmt und sich an den TP zum Zwecke der Beratung, Befunderhebung/Diagnose und/oder Therapie wendet.

c) Der TP ist jedoch berechtigt, einen Behandlungs-/Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der TP aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Falle bleibt der Honoraranspruch des TP für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

 

§ 2 Inhalt und Zweck des Behandlungs-/Dienstleistungsvertrages

a) Der Behandlungs-/Dienstleistungsvertrag wird nach den Bedürfnisses des zu behandelnden Tieres im Ermessen der TP ausgeübt. Vor Beginn der Therapie erfolgt ein Informationsgespräch mit dem TH, in dem die Methode der Behandlung und deren Risiken im konkreten Fall erläutert werden.

b) Der TP erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Tier-Physiotherapie zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet.

c) Über die Behandlung bzw. den Inhalt der zu erringenden Leistung entscheidet der TH nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom TP über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteilein fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der TH nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist der TP befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Tierhalterwillen entspricht.

 

§ 3 Mitwirkung des Tierhalters

a) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der TH nicht verpflichtet. Der TP ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der TH Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Der TP haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier die durch den Tierhalter, durch Mitwirkung an der Therapie, verursacht werden.

b) Der TP übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziel. Die Therapie bzw. das Training wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinem körperlichen Voraussetzungen orientiert.

c) Der TH wird darauf hingewiesen, dass die gelehrten Trainingsinhalte und Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden bzw. Therapiesitzungen den optimalen Erfolg erzielen können

 

§ 4 Honorierung des Therapeuten

a) Der TP hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar wie mit dem TH individuell vereinbart.

b) Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom TH direkt nach dem Termin in bar an den TP zu zahlen. Zusätzliche schriftliche Rechnungen sind nur nach Absprache möglich.

c) Termine, die der Kunde nicht mindestens 24 Stunden vor dem Termin absagt, werden dem Kunden in Rechnung gestellt und sind innerhalb zwei Woche nach Rechnungsdatum zu begleichen. Ausgenommen von dieser Rechnung sind wichtige unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB.

d) Nach einer Workshop- oder Seminaranmeldung erhält der TH/Seminarteilnehmer eine schriftliche Anmeldebestätigung. Nach Erhalt kann die Anmeldung 7 Tage lang kostenlos widerrufen werden. Danach fallen bei Absage 50 % der Seminargebühren an, 2 Wochen vor Workshop- oder Seminarbeginn, später oder bei Nichterscheinen 100 %. Es kann allerdings ein Ersatz-Teilnehmer gestellt werden. Sofern es eine Warteliste für ein Seminar gibt, wird auf die Gebühr verzichtet. Workshop- und Seminaranmeldungen sind ohne Unterschrift bindend.

e) Die Anmeldungen für Workshops und Seminare werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Der Teilnehmer erhält nach Eingang der Kursgebühr eine Anmeldebestätigung. Sofern eine Veranstaltung bereits ausgebucht ist wird der Teilnehmer benachrichtigt und kann auf Wunsch verbindlich auf eine Warteliste gesetzt werden.

f) Ton- und Bildaufnahmen sind während Veranstaltungen nicht gestattet. Alle Rechte sind dem Veranstalter vorbehalten.

g) Der Tierphysiotherapeut verpflichtet sich nur eine einzige Mahnung zu versenden, die beaufschlagte Mahngebühr beträgt 5,00€.

h) Erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung der Vorgang einem Inkassobüro übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.

i) Vermittelt der TP Leistungen Dritter, die er nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen ), ist der Tierheilpraktiker/Tierphysiotherapeut berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem TH in der voraussichtlichen Höhe abzurechnen. In Quittungen und Rechnungen sind diese Beträge gesondert auszuweisen. Hierbei wird sich der TP von den Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren lassen. Der TP ist jedoch berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die Vermittlung begleitenden Leistungen beim Patienten eigene Honorare geltend zu machen.

j) Bei Hausbesuchen werden Fahrtkosten berechnet. Die Höhe der Fahrtkosten pro km kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden.

k) Gebühren sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt und gelten als verbindlich vereinbart.

 

§ 5 Urheberrecht

a) Die Unterrichtsmaterialien (insb. Skripte, Handouts, Präsentationen) werden dem Teilnehmer ausschließlich zur alleinigen und nicht übertragbaren persönlichen Nutzung überlassen. Diese sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung (auch in Auszügen) außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des TP unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen oder Verwendung zu Unterrichtszwecken außerhalb der Seminare und Vorträge.

b) Therapien, Therapiepläne, Rezepte, Unterlagen, oder ähnliches, dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des TP, nicht (auch nicht in Auszügen) vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

 

§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung

a) Der TP behandelt die TH-/Patientendaten vertraulich.

b) Punkt a) ist nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausbildung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

c) Punkt a) ist ebenfalls nicht anzuwenden, wenn der Tierphysiotherapeut aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist - beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist.

d) Der TP führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem TH steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese auch nicht heraus verlangen.

e) Sofern der Tierhalter eine Behandlungsakte wünscht, erstellt diese der TP kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte.

 

§ 7 Rücktritt und Kündigung

a) Der TP kann jederzeit schriftlich kündigen oder zurücktreten, wenn sich der TH nicht vertragsgemäß verhält und der TP erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder vertragsgemäßem Verhalten bestimmt hat. Das Recht zur sofortigen Kündigung/Rücktritt im Falle von schwerwiegenden Pflichtverletzungen des TH bleibt hiervon unberührt.

b) Ein Recht zur sofortigen Kündigung oder zum sofortigen Rücktritt besteht insbesondere dann, wenn der TH sein Tier nicht art- bzw. verhaltensgerecht behandelt und das Tier oder ein Dritter hierdurch zu Schaden kommt oder kommen kann. Gleiches gilt wenn der TH über ein Fehlverhalten (insbesondere Aggression) oder Erkrankung des Tieres nicht informiert bzw. informiert hat. Im Falle der Kündigung oder des Rücktritts haftet der TH für den hierdurch entstanden Schaden und erbrachte Aufwendungen des TP. Bereits geleistete Vergütungen werden nicht erstattet.

 

§ 8 Haftung

a) Der TP haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der TP nur für Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Der TP haftet nicht für Schäden, die vom TH oder dessen Tiers verursacht werden. Der TH haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.

b) Ebenfalls übernimmt der TP keine Haftung für die Anwendungsrisiken der physiotherapeutischen Behandlung, über die vor Behandlungsbeginn im Erstgespräch umfänglich informiert und ausdrücklich hingewiesen wird.

 

§ 9 Haftungsausschluss

Die Teilnahme an theoretischen und praktischen Vorträgen/Seminaren/Veranstaltungen sowie der Aufenthalt in den Seminarräumen/dem Übungsgelände des Veranstalters oder Dritter erfolgt auf eigene Gefahr. Die Veranstalter haften nicht bei Unfällen sowie für Personen- oder Sachschäden. Während der Veranstaltungen/Seminaren/Vorträgen sind die Anweisungen des Referenten/Übungsleiters zu befolgen.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

a) Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Donaueschingen. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.

 

§ 10 Salvatorische Klausel

a) Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungs-/Dienstleistungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.